November 2024

Videoüberwachung

Was ist datenschutzrechtlich beim Einsatz von Videokameras zu beachten?

Videoüberwachungen sind datenschutzrechtlich nur gestattet, wenn folgende Aspekte beachtet werden:

  • Zweck:
    • Eine Videoüberwachung ist immer zweckgebunden. Zum Beispiel: Schutz vor Diebstahl und Vandalismus. Eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter ist nicht erlaubt.
  • Kennzeichnungspflicht:
    • Ein entsprechendes Schild (siehe unten) ist VOR dem gefilmten Bereich anzubringen.
  • Aufzeichnungsdauer:
    • Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind, spätestens nach 72 Stunden.
  • Zugriff:
    • Der Zugriff auf die Videoaufzeichnung ist auf einen minimalen Personenkreis zu beschränken.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung eines Videokonzepts benötigen, kontaktieren Sie uns unter: datenschutz@perico-gmbh.de


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