Was ist datenschutzrechtlich beim Einsatz von Videokameras zu beachten?
Videoüberwachungen sind datenschutzrechtlich nur gestattet, wenn folgende Aspekte beachtet werden:
- Zweck:
- Eine Videoüberwachung ist immer zweckgebunden. Zum Beispiel: Schutz vor Diebstahl und Vandalismus. Eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter ist nicht erlaubt.
- Kennzeichnungspflicht:
- Ein entsprechendes Schild (siehe unten) ist VOR dem gefilmten Bereich anzubringen.
- Aufzeichnungsdauer:
- Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind, spätestens nach 72 Stunden.
- Zugriff:
- Der Zugriff auf die Videoaufzeichnung ist auf einen minimalen Personenkreis zu beschränken.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung eines Videokonzepts benötigen, kontaktieren Sie uns unter: datenschutz@perico-gmbh.de
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